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Handreichung zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
Bereits seit 01.01.2023 sind Arbeitgeber im Zuge der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) verpflichtet, die für die Betriebsprüfung erforderlichen Entgeltabrechnungsdaten aus einem "systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm" elektronisch an die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Die prüfrelevanten Daten aus der Finanzbuchhaltung können noch bis 31.12.2024 freiwillig übermittelt werden, ab 01.01.2025 tritt die elektronische Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten im Rahmen der euBP verpflichtend in Kraft (außer es wird ein Verzichtsantrag gestellt; dazu mehr im Dokument).
myfactory hat aus diesem Grund eine Handreichung zu diesem Thema veröffentlicht. Diese steht für unsere Kunden im Download-Bereich zur Verfügung.
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