Änderung der EU-Lieferschwellen

UPDATE 18.06.: Für unsere Kunden steht ab sofort im Download-Bereich eine Handreichung zum Umgang mit der neuen EU-Lieferschwelle und dem "One-Stop-Shop" (OSS) zur Verfügung! (aktualisiert am 7.7.)
YouTube-Video zum Thema
 
Aufgrund der Beschlüsse der EU-Kommission ändert sich zum 01. Juli 2021 die Funktionsweise der Lieferschwellen für Lieferungen an Endkunden (Kunden ohne EU-USt-ID) innerhalb der EU.
 
Die bisher geltenden Lieferschwellen, deren Höhe jedes EU-Land selbst für sich festgelegt hatte und die sich jeweils nur auf Lieferungen in dieses Land bezogen, wird ab dem 01.07.2021 durch eine EU-weite Lieferschwelle ersetzt.
Künftig wird also in bei Verkäufen ins EU-Ausland in jedem Land die jeweilige USt fällig, sobald in alle EU-Länder zusammengerechnet die Schwelle von 10.000€ erreicht wurde.
 
Um die Steueranmeldung nicht unnötig kompliziert zu gestalten, ist außerdem eine sogenannte "One-Stop-Shop"-Regelung geplant, sodass die meisten Steueranmeldungen über eine zentrale Stelle im Land des Unternehmenssitzes erfolgen können (für Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern).
 
Um die Steuerung der Lieferschwellen in myfactory zu vereinfachen, wurde im Lieferschwellen-Dialog mit dem Service Pack 7.1-664 eine neue Checkbox "EU-Lieferschwelle überschritten oder Verzicht" eingefügt, die die USt-Berechnung für alle EU-Länder zentral umschaltet.